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Telekommunikationsgesetz

Das neue Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft – von welchen Änderungen profitieren Verbraucher?

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten und wirbelt die Branche auf. Verbraucher erhalten mit der Novelle, die noch unter der Führung der Großen Koalition entstanden ist, deutlich mehr Rechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Welche Vorteile sich aus dem Gesetz ergeben und für wen die Änderungen gelten, stellen wir hier näher vor.

Was beinhaltet das neue Telekommunikationsgesetz?

Das neue Telekommunikationsgesetz, das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, zielt laut dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darauf ab, „mehr Tempo beim Netzausbau [zu schaffen] und zugleich für mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher [zu sorgen]“. Das Gesetz gibt Verbrauchern mehr Rechte gegenüber Providern oder Telekommunikationsanbietern. Kommt es zu Ausfällen der Internetverbindung oder die vereinbarte Vertragsleistung wird nicht geliefert, dürfen Entschädigungen geltend gemacht oder Verträge gekündigt werden.

Für welche Verträge gilt das neue Telekommunikationsgesetz?

Der Name des Telekommunikationsgesetzes beschreibt bereits den Bereich, auf den das TKG abzielt. Von der Novelle werden Verträge von Verbrauchern mit Anbietern für Telefon-, Handy- und Internetverträge geregelt. Für Unternehmen abseits der Telekommunikationsbranche gilt das Gesetz nicht. Von den Änderungen profitieren Verbraucher nicht nur bei neuen Verträgen, sondern auch Kunden mit bestehendem Telefon- oder Internetvertrag dürfen sich auf das TKG berufen. Für die Effektivität des Gesetzes ist dies sehr wichtig, wenn man bedenkt, wie ungern die Deutschen den Telefon- oder TV-Anbieter wechseln. Nun können Kunden mangelnde Geschwindigkeiten als Grund für die Kündigung eines laufenden Vertrags geltend machen oder ihre Zahlungen an den Anbieter mindern.

Von welchen Änderungen des Gesetzgebers profitieren Verbraucher?

Rechnungsbeträge mindern bei zu niedriger Geschwindigkeit

Die wichtigste Neuerung des Telekommunikationsgesetzes ist wahrscheinlich die Zahlungsminderung, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht dem vereinbarten Vertrag entspricht. Für die Messung stellt die Bundesnetzagentur verschiedene Apps für Desktop-Computer, Smartphones und Tablets zur Verfügung, mit denen man den Speed der eigenen Internetverbindung prüfen kann. Wird nach den Vorgaben des neuen Telekommunikationsgesetzes eine zu geringe Internetgeschwindigkeit festgestellt, dürfen Kunden Zahlungen an den Anbieter mindern oder erhalten sogar ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsfrist von 1 Monat bei automatischer Vertragsverlängerung

Freuen dürfen sich Verbraucher auch über die Änderungen bei der automatischen Verlängerung von Verträgen mit Telefonie-, Internet- oder Mobilfunkanbietern. Bisher verlängerten sich auslaufende Verträge in der Regel um weitere 12 Monate, an die man bei einer verpassten Kündigung gebunden waren. Mit dem neuen TKG müssen Kunden vom Anbieter vor der automatischen Verlängerung auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen werden und dürfen danach mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dadurch entfallen Lockangebote mit niedrigen Preisen in den ersten zwei Jahren und teuren Kosten bei einer automatischen Vertragsverlängerung.

Ausfallentschädigung für Verbraucher bei längeren Störungen

Zusätzlich erhalten Verbraucher mehr Rechte, wenn Störungen am Telefon- oder Internetanschluss auftreten. Durch das vermehrte Arbeiten von zu Hause sind tagelange Ausfälle für viele Arbeitnehmer unerträglich. Bereits ab dem zweiten Kalendertag steht Verbrauchern bei Ausfällen eine gesetzliche Ausfallentschädigung zu. Bis zu 10 € pro Tag dürfen ab dem 5. Tag geltend gemacht werden, wenn eine Störung bis dahin nicht behoben wurde.

Deutlich mehr Rechte für Verbraucher durch das neue TKG

Ein Blick auf die Bestandteile des neuen Telekommunikationsgesetzes zeigt sofort, dass es sich nicht um einen Papiertiger handelt. Durch das TKG ergeben sich erhebliche Änderungen im Bereich Internet, Telefon und Mobilfunk, mit denen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen gestärkt wurden. Mit dem Recht auf Zahlungsminderung bei langsamen Geschwindigkeiten und Kündigungsfristen von nur einem Monat bei automatisch verlängerten Verträgen können die Kosten für Verbraucher deutlich sinken. Deshalb sollten Kunden die Bestandteile des TKG kennen und sich darauf berufen, falls es zu Konflikten mit dem Provider oder Mobilfunkanbieter kommt. Weigert sich das Unternehmen dem neuen Telekommunikationsgesetz nachzukommen, gibt es über das Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation die Möglichkeit, direkt Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

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