Regierungsbezirke in Deutschland
Ein Regierungsbezirk in Deutschland ist ein Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Es gibt derzeit 19 Regierungsbezirke in insgesamt 4 verschiedenen Bundesländern Deutschlands.
Die Regierungsbezirke einer Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).
Für kreisangehörige Kommunen ist in der Regel der Landkreis bzw. in Süddeutschland das Landratsamt zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsicht über eine kreisfreie Stadt, große selbständige Stadt bzw. über den Landkreis wird in den meisten Flächenstaaten durch die staatliche Landesmittelbehörde (Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt, Landesdirektion) ausgeübt.